Norm
RAO §2 Abs1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine rechtsberufliche Tätigkeit bei einem beeideten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienlich ist (§ 2 Abs 1 RAO), ist stets von der Komponentengesamtheit dieser Tätigkeit auszugehen, weshalb das in Rede stehende gesetzliche Dienlichkeitskriterium dann nicht erfüllt sein wird, wenn sich das Wirken bei einem Wirtschaftsprüfer ausschließlich auf „untergeordnete Revisionsassistenz" beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120398Dokumentnummer
JJR_20051004_OGH0002_000BKV00006_0500000_001