Norm
NÖ LBG §62Rechtssatz
Die Hemmungsvorschriften des ABGB sind auf die im Tiroler L-VBG normierte Verfallsfrist analog anwendbar. Kann ein Vertragsbediensteter infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Urlaub nicht verbrauchen, wird der Verfall des Urlaubsanspruches gehemmt.
Anmerkung
So bereits 8 ObA 24/09a zur dort gegenständlichen und fast wortidenten Regelung des § 25 Abs 3 Wiener VBO.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120265Im RIS seit
05.11.2005Zuletzt aktualisiert am
10.03.2020