Norm
KO §30 Abs1 Z3Rechtssatz
War der Schuldner im Zeitpunkt der Sicherstellung oder Befriedigung eines bestimmten Gläubigers zahlungsunfähig, so ist diese Rechtshandlung gemäß §30 Abs1 Z3 KO anfechtbar, wenn diesem Gläubiger zwar nicht eine fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, dennoch aber zumindest eine fahrlässige Unkenntnis dessen Begünstigungsabsicht vorwerfbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120313Dokumentnummer
JJR_20051018_OGH0002_0010OB00156_05F0000_002