RS OGH 2005/10/20 3Ob156/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2005
beobachten
merken

Norm

AnfO §2

Rechtssatz

Wenn nur das Verpflichtungsgeschäft (in casu: Kaufvertrag über eine Liegenschaft) angefochten wird, kommt es bei der Fristberechnung für die Einzelanfechtung nicht auf dessen nicht angefochtene Verbücherung, sondern ausschließlich auf das Datum des Verpflichtungsgeschäfts an. Voraussetzung für einen Fristbeginn erst mit der Verbücherung des Verpflichtungsgeschäfts ist, dass der Anfechtungskläger auch das Verfügungsgeschäft angefochten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120352

Dokumentnummer

JJR_20051020_OGH0002_0030OB00156_05W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten