Norm
IESG §1 Abs2 Z2Rechtssatz
Als Schadenersatzansprüche, die aus dem Dienstverhältnis entspringen, gelten solche, die aus einer Verletzung der Haupt- oder Nebenpflichten des Dienstverhältnisses abgeleitet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120403Im RIS seit
16.12.2005Zuletzt aktualisiert am
26.05.2015