RS OGH 2005/12/20 16Ok45/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
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Norm

EG Amsterdam Art81
KartG 1988 §31

Rechtssatz

Eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels ergibt regelmäßig aus dem Zusammenwirken mehrerer Umstände, die für sich genommen nicht in jedem Fall erheblich wären. Art 81 Abs 1 EG fordert nicht, dass die dort genannten Vereinbarungen den innergemeinschaftlichen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigen, sondern verlangt nur den Nachweis ihrer Eignung, eine derartige Wirkung zu entfalten.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 45/05
    Entscheidungstext OGH 20.12.2005 16 Ok 45/05
    Beisatz: Hier: "Honorarordnung der Baumeister" (auch: "HOB") - unverbindlichen Verbandsempfehlung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120479

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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