Norm
StPO §262 ARechtssatz
Die im schöffengerichtlichen Verfahren unter dem Aspekt einer Nichtigkeit begründenden Anklageüberschreitung nach neuerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beachtliche Warnfunktion des § 262 StPO wird im Verfahren vor dem Geschworenengericht durch die Fragestellung an die Geschworenen sichergestellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120383Dokumentnummer
JJR_20051220_OGH0002_0140OS00108_05X0000_001