RS OGH 2005/12/20 14Os108/05x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2005
beobachten
merken

Norm

StPO §262 A
StPO §281 Abs1 Z8 A
StPO §345 Abs1 Z6
StPO §345 ABs1 Z7

Rechtssatz

Die im schöffengerichtlichen Verfahren unter dem Aspekt einer Nichtigkeit begründenden Anklageüberschreitung nach neuerer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes beachtliche Warnfunktion des § 262 StPO wird im Verfahren vor dem Geschworenengericht durch die Fragestellung an die Geschworenen sichergestellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120383

Dokumentnummer

JJR_20051220_OGH0002_0140OS00108_05X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten