Norm
EG Amsterdam Art81Rechtssatz
Die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung oder eines Beschlusses einer Unternehmensvereinigung brauchen nicht berücksichtigt zu werden, wenn diese (dieser) ersichtlich eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120477Im RIS seit
19.01.2006Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013