RS OGH 2005/12/21 3Ob125/05m, 5Ob175/17x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2005
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Norm

TKG §5 Abs4
TKG §6

Rechtssatz

Das Leitungsrecht über private Liegenschaften besteht nicht schon unmittelbar auf Grund des Gesetzes, sondern entsteht erst durch den rechtskräftigen Bescheid der Fernmeldebehörde (§ 6 Abs 4 TKG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120434

Im RIS seit

20.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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