Norm
EO §367Rechtssatz
Ein im Exekutionstitel für die Abgabe einer geschuldeten Erklärung angeführtes Formerfordernis - auch wenn es um einen Notariatsakt geht - hindert idR die Anwendung des § 367 EO nicht; dies jedenfalls dann nicht, wenn die zu errichtende Urkunde nicht aus besonderen Gründen von Gesetzes wegen erforderlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120503Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009