RS OGH 2006/1/10 11Os122/05h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2006
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Norm

StGB §127 E
StGB §137

Rechtssatz

Fische in einem im Privateigentum stehenden Fischteich unterliegen unabhängig davon, auf welche Weise sie in den Teich gelangt sind, nicht dem Fischereirecht; ihre Wegnahme ist Diebstahl.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120470

Dokumentnummer

JJR_20060110_OGH0002_0110OS00122_05H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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