Norm
StGB §127 ERechtssatz
Fische in einem im Privateigentum stehenden Fischteich unterliegen unabhängig davon, auf welche Weise sie in den Teich gelangt sind, nicht dem Fischereirecht; ihre Wegnahme ist Diebstahl.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120470Dokumentnummer
JJR_20060110_OGH0002_0110OS00122_05H0000_001