RS OGH 2006/1/10 5Ob200/05f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2006
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Norm

AußStrG §178
WEG 2002 §14 Abs1 Z5

Rechtssatz

Dem Erben kann selbst dann eine Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG ausgestellt werden, wenn er die eine Hälfte des Mindestanteils im Erbrechtsweg und die andere Hälfte von der Witwe im Wege eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden erhält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120495

Dokumentnummer

JJR_20060110_OGH0002_0050OB00200_05F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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