RS OGH 2006/1/24 10ObS55/05v

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Veröffentlicht am 24.01.2006
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Norm

ASVG §227a

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 227a Abs 1 und 3 ASVG verwehrt der Klägerin einen Anspruch auf Qualifikation ihrer Kindererziehungszeiten in Spanien als österreichische Ersatzzeiten.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 55/05v
    Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 ObS 55/05v
    Beisatz: Eine Grundlage für eine „Ausstrahlung" des österreichischen Sozialrechtssystems auf die Zeiten der Kindererziehung in Spanien (1960 - 1976) ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich. Auch eine aus der nachmaligen Beschäftigung in Österreich resultierende, sozusagen „rückwirkende" Ausstrahlung ist dem koordinierenden Europäischen Sozialrecht fremd. (T1); Beisatz: §227a Abs1 und 3 ASVG in der hier anzuwendenden Fassung beruht auf nicht diskriminierenden objektiven Erwägungen, die nicht von der Nationalität des Versicherten abhängig sind. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120595

Dokumentnummer

JJR_20060124_OGH0002_010OBS00055_05V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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