Norm
ABGB §1438 AaRechtssatz
Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer wirksamen Aufrechnung nach § 1438 ABGB kommt es auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120622Im RIS seit
24.02.2006Zuletzt aktualisiert am
09.07.2019