Norm
ZPO §41Rechtssatz
Für die Einbringung eines "leeren" Einspruches und eines nachfolgenden vorbereitenden Schriftsatzes steht insgesamt ein Kostenersatz nur für einen Schriftsatz nach TP 3 A RATG zu; dies gilt auch dann, wenn mit dem "leeren" Einspruch eine Vertretungsanzeige verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2006:RRD0000021Dokumentnummer
JJR_20060131_LG00469_00600R00006_06H0000_003