RS OGH 2006/1/31 Bkv11/05

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Norm

RAO §5 Abs1
RAO §5 Abs2

Rechtssatz

Ein neuerlicher Eintragungsantrag zeigt nur, dass die Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers anlässlich seiner Ersteintragung bereits einmal geprüft und bejaht worden ist; vor einer erneuten Eintragung kann sich die analoge Prüfung darauf beschränken, ob seit der Ersteintragung Gründe aktuell wurden, die den Eintragungswerber des Vertrauens unwürdig machen oder ob vormals unbekannte entsprechende Gründe inzwischen bekannt geworden sind.

Entscheidungstexte

  • Bkv 11/05
    Entscheidungstext OGH 31.01.2006 Bkv 11/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120675

Dokumentnummer

JJR_20060131_OGH0002_000BKV00011_0500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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