RS OGH 2006/1/31 Bkv9/05

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Norm

RAO §2 Abs3 Z2

Rechtssatz

Bei einer praktischen Verwendung eines Rechtsanwaltsanwärters im Ausland ist zunächst zu prüfen, ob diese Verwendung eine „im Sinne des Abs 1 (des § 2 RAO) gleichartige war"; erst wenn diese Frage zu bejahen wäre, ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft „dienlich" gewesen ist (§ 2 Abs 3 Z 2 RAO).

Entscheidungstexte

  • Bkv 9/05
    Entscheidungstext OGH 31.01.2006 Bkv 9/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120736

Dokumentnummer

JJR_20060131_OGH0002_000BKV00009_0500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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