RS OGH 2006/1/31 Bkv11/05

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Norm

RAO §5 Abs1
StGG Art6

Rechtssatz

Die begründete Nichtzulassung einer Neueintragung selbst stellt keinen Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung nach Art 6 StGG dar, weil „jeder Erwerbszweig" nur „unter den gesetzlichen Bedingungen" - hier: gemäß § 5 Abs 2 RAO - ausgeübt werden kann.

Entscheidungstexte

  • Bkv 11/05
    Entscheidungstext OGH 31.01.2006 Bkv 11/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120678

Dokumentnummer

JJR_20060131_OGH0002_000BKV00011_0500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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