Norm
ZPO §43Rechtssatz
Die vorläufige Einräumung eines Mitverschuldens im ersten Verfahrensabschnitt führt bei späterem Fallenlassen des angenommenen Mitverschuldens zu keiner Kürzung der Kosten des ersten Verfahrensabschnittes um die Mitverschuldensquote, wenn das Gericht von einer Verschuldensteilung wie im ersten Verfahrensabschnitt ausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000687Im RIS seit
12.04.2012Zuletzt aktualisiert am
12.04.2012