Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Auch nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes sind die diesem entsprechenden Zahlungen des Unterhaltsschuldners von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen. Die Unterhaltsberechtigten sind aber nicht auf die Differenz zwischen dem Existenzminimum und dem Unterhaltsexistenzminimum zu beschränken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120554Im RIS seit
17.03.2006Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015