Norm
Oö ZuschlagsVO 2000 §1Rechtssatz
Die von den Netzbetreibern den Endverbrauchern verrechneten „Zuschläge" nach § 1 Oö. ZuschlagsVO 2000 stellen keinen Teil des zwischen den Endverbrauchern und den Netzbetreibern abgeschlossenen synallagmatischen Vertragsverhältnisses dar, weshalb darin kein Eingriff in die zwischen diesen bestehende Rechtsbeziehung liegt (§ 70 Abs 1 ElWOG 1998).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120620Dokumentnummer
JJR_20060215_OGH0002_0030OB00091_05M0000_001