RS OGH 2006/2/16 6Ob190/05t

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Veröffentlicht am 16.02.2006
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Norm

ZPO §240 CIa
ZPO §240 CIb

Rechtssatz

Der Mangel der prorogablen inländischen Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) kann, auch wenn diese Prozessvoraussetzung nach autonomem innerstaatlichen Recht zu beurteilen ist, noch nach der Klageprüfung a limine unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Klagebeantwortung wahrgenommen werden, sofern sich der Beklagte nicht schon rügelos in das Verfahren eingelassen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120513

Dokumentnummer

JJR_20060216_OGH0002_0060OB00190_05T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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