Norm
ZPO §240 CIaRechtssatz
Der Mangel der prorogablen inländischen Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) kann, auch wenn diese Prozessvoraussetzung nach autonomem innerstaatlichen Recht zu beurteilen ist, noch nach der Klageprüfung a limine unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Klagebeantwortung wahrgenommen werden, sofern sich der Beklagte nicht schon rügelos in das Verfahren eingelassen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120513Dokumentnummer
JJR_20060216_OGH0002_0060OB00190_05T0000_001