RS OGH 2006/2/17 10ObS20/06y

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Veröffentlicht am 17.02.2006
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Norm

ASVG §255 Abs4

Rechtssatz

Gegen die für einen Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG vorgesehene Mindestausübungsdauer der „einen" Tätigkeit von 10 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag bestehen auch im Hinblick auf Saison-Arbeitsverhältnisse (hier: Facharbeiterin) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120567

Dokumentnummer

JJR_20060217_OGH0002_010OBS00020_06Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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