Norm
MRG §21 Abs3Rechtssatz
Für die Betriebskostenabrechnung sind auch die Zahlungsnachweise in der Belegsammlung erforderlich. Für die Jahresabrechnung ist erforderlich, dass am Ende des Kalenderjahres, für welche die Abrechnung erstellt wurde sowohl die Fälligkeit gegenüber dem Vermieter eintrat, wie auch die Zahlung durch den Vermieter bereits erfolgte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zahlungsbestätigung, Pauschalverrechnung, Präklusion, Zahlungsnachweis, Quittung, ÜberweisungsbelegEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2006:RWZ0000108Dokumentnummer
JJR_20060228_LG00003_04000R00307_05A0000_001