RS OGH 2006/2/28 40R307/05a

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Norm

MRG §21 Abs3

Rechtssatz

Für die Betriebskostenabrechnung sind auch die Zahlungsnachweise in der Belegsammlung erforderlich. Für die Jahresabrechnung ist erforderlich, dass am Ende des Kalenderjahres, für welche die Abrechnung erstellt wurde sowohl die Fälligkeit gegenüber dem Vermieter eintrat, wie auch die Zahlung durch den Vermieter bereits erfolgte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zahlungsbestätigung, Pauschalverrechnung, Präklusion, Zahlungsnachweis, Quittung, Überweisungsbeleg

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2006:RWZ0000108

Dokumentnummer

JJR_20060228_LG00003_04000R00307_05A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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