RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2006
beobachten
merken

Norm

StPO §228 Abs4

Rechtssatz

Zweck der Bestimmung des § 228 Abs 4 StPO ist in erster Linie der Persönlichkeitsschutz der Beteiligten. Neben diesem vorrangigen Ziel sind weitere Gründe für das Verbot des § 228 Abs 4 StPO die Störung der äußeren Ordnung im Gerichtssaal und mögliche Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung. Schließlich besteht auch die Gefahr einer Verfälschung des Prozessverlaufs gegenüber den Medienkonsumenten durch - notwendigerweise lückenhafte - Übertragungen aus dem Gerichtssaal, und zwar auch für den Fall, dass es zu keiner Manipulation mit den Mitteln der optischen oder akustischen Gestaltung kommt (WK-StPO § 228 Rz 24).

Entscheidungstexte

  • 10 Bkd 2/05
    Entscheidungstext OGH 06.03.2006 10 Bkd 2/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120650

Dokumentnummer

JJR_20060306_OGH0002_010BKD00002_0500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten