Norm
StPO §228 Abs4Rechtssatz
Dem Persönlichkeitsschutz des Beteiligten kommt gerade im Fall der Zeugenaussage des minderjährigen Opfers eines möglichen Sexualdeliktes in der Familie, dem der Schutz einer kontradiktorischen Vernehmung nach § 162 a iVm § 152 Abs 1 Z 2 a StPO zuteil geworden war und das weder selbst noch durch den gesetzlichen Vertreter Zustimmung zu einer Aussendung im Fernsehen erteilt hatte, besondere Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120651Dokumentnummer
JJR_20060306_OGH0002_010BKD00002_0500000_004