Norm
ZPO §244 Abs2Rechtssatz
Wird ein Zahlungsbefehl gegen einen laut Klage im Inland befindlichen Beklagten bewilligt, stellt sich jedoch bei Zustellung des Zahlungsbefehls heraus, dass dieser im Ausland wohnhaft ist, so ist der Zahlungsbefehl nicht aufzuheben, sondern zuzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2006:RFE0000150Dokumentnummer
JJR_20060315_LG00929_00400R00072_06B0000_001