RS OGH 2006/3/15 4R72/06b

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Veröffentlicht am 15.03.2006
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Norm

ZPO §244 Abs2
EuGVVO Art24

Rechtssatz

Wird ein Zahlungsbefehl gegen einen laut Klage im Inland befindlichen Beklagten bewilligt, stellt sich jedoch bei Zustellung des Zahlungsbefehls heraus, dass dieser im Ausland wohnhaft ist, so ist der Zahlungsbefehl nicht aufzuheben, sondern zuzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2006:RFE0000150

Dokumentnummer

JJR_20060315_LG00929_00400R00072_06B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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