RS OGH 2006/3/16 15Os91/05d, 13Os105/09d

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Veröffentlicht am 16.03.2006
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Norm

FinStrG §8 Abs1
FinStrG §44 Abs1 lita

Rechtssatz

Für einen Schuldspruch wegen eines Beitrags zum Finanzvergehen nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG ist erforderlich, dass es zu einem nach dieser Bestimmung tatbildlichen Handeln eines unmittelbaren Täters, wenn auch nur im Stadium der Ausführungsnähe, gekommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120653

Im RIS seit

15.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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