RS OGH 2006/3/23 7Bl14/06m

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Veröffentlicht am 23.03.2006
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Norm

StGB §88 Abs1 und Abs3 (§81 Abs1 Z2)

Rechtssatz

Das Öffnen der Türe eines nicht mehr in Betrieb befindlichen PKW ist, namentlich wenn die Türe zum Gehsteig hin geöffnet wird, bei einem im Grenzbereich von 0,8 %o alkoholisierten Lenker noch keine gefährliche Tätigkeit im Sinne des § 81 Abs 1 Z 2 StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000016

Dokumentnummer

JJR_20060323_LGKL729_0070BL00014_06M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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