Norm
StGB §88 Abs1 und Abs3 (§81 Abs1 Z2)Rechtssatz
Das Öffnen der Türe eines nicht mehr in Betrieb befindlichen PKW ist, namentlich wenn die Türe zum Gehsteig hin geöffnet wird, bei einem im Grenzbereich von 0,8 %o alkoholisierten Lenker noch keine gefährliche Tätigkeit im Sinne des § 81 Abs 1 Z 2 StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000016Dokumentnummer
JJR_20060323_LGKL729_0070BL00014_06M0000_001