RS OGH 2006/3/29 3Ob300/05x, 10Ob36/07b, 9Ob24/15t (9Ob25/15i)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
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Norm

ZPO §1 Ba

Rechtssatz

Eine juristische Person kann niemals selbst prozessfähig sein, weil sie nur durch ihre gesetzlich und satzungsmäßig bestimmten Organe handeln kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120690

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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