RS OGH 2006/4/4 1Ob5/06a, 3Ob80/14g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.2006
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Norm

ABGB §364 A
ZPO §272 C

Rechtssatz

Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 364 Abs 2 ABGB hat der Kläger sein Eigentumsrecht und die Einwirkung zu beweisen, der Beklagte hingegen die Zulässigkeit seiner Einwirkung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120702

Im RIS seit

04.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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