Norm
EO §79Rechtssatz
Das Thema Minderheitsvotum ist in der ICC-SchiedsO 1998 unerwähnt und ungeregelt. Wenn ein - im ICC-Schiedsverfahren grundsätzlich mögliches - Minderheitsvotumin einem separatem Dokument besteht, ist es vom Schiedsgerichtshof, der gemäß Art 27 der ICC-SchiedsO 1998 den Entwurf des Schiedsspruchs vor der Unterzeichnung durch das Schiedsgericht zu prüfen hat, nicht „genehmigt". Jedenfalls in diesem Fall besteht keine Verpflichtung zur Vorlage auch dieses Minderheitsvotums mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung, weil es sich hiebei nicht um einen Bestandteil des Schiedsspruchs handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121018Im RIS seit
26.05.2006Zuletzt aktualisiert am
25.05.2011