RS OGH 2006/4/26 3Ob85/06f, 2Ob46/18f (2Ob100/18x)

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Norm

AußStrG 2005 §26 Abs2
AußStrG 2005 §43 Abs5

Rechtssatz

Rechtsmittel, die nach Eintritt der Unterbrechung des Verfahrens und während deren Wirkung eingebracht wurden, sind zurückzuweisen, wenn sie nicht der Sicherung der Unterbrechungswirkung oder der Klärung der Frage dienen, ob eine Unterbrechung überhaupt eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120689

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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