Norm
ZPO §391Rechtssatz
Zum Problem der Berücksichtigung einer Gegenforderung aus einem Verkehrsunfallsschaden, die in voller Höhe sowohl im Verfahren der Lenkerin als auch im Verfahren der Halterin das gegnerische KFZ, die getrennt eingeleitet, dann aber zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden, eingewendet wird.
Aktivzitate: RIS-Justiz RG0000019
EvBl 1992/45
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2006:RSP0000053Dokumentnummer
JJR_20060427_LG00199_02100R00141_06B0000_001