Norm
ASVG §32 Abs1 BRechtssatz
Nur ein unter Berücksichtigung der schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses erfolgten Legalzession gemäß § 332 ASVG zugunsten des Sozialversicherungsträgers PVA verbliebener restlicher Schadenersatzanspruch des geschädigten Sozialhilfeempfängers geht gemäß § 44 SHG mit der schriftlichen Anzeige über die Gewährung der Sozialhilfe durch die Sozialhilfeträgerin auf diese über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120838Im RIS seit
27.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022