Norm
ZPO §514Rechtssatz
Die mit gesondertem Rekurs erfolgte inhaltliche Bekämpfung der einstweiligen Verfügung verletzt den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels und ist unzulässig, wenn diese Partei bereits die Kostenentscheidung des Beschlusses mit Rekurs bekämpfte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KostenrekursEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2006:RWZ0000098Dokumentnummer
JJR_20060428_LG00003_04000R00117_06M0000_001