RS OGH 2006/4/28 40R117/06m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2006
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Norm

ZPO §514
ZPO §465 Abs1
EO §381

Rechtssatz

Die mit gesondertem Rekurs erfolgte inhaltliche Bekämpfung der einstweiligen Verfügung verletzt den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels und ist unzulässig, wenn diese Partei bereits die Kostenentscheidung des Beschlusses mit Rekurs bekämpfte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kostenrekurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2006:RWZ0000098

Dokumentnummer

JJR_20060428_LG00003_04000R00117_06M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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