Norm
ABGB §1162dRechtssatz
Nach der gemäß § 1164 ABGB bzw § 40 AngG anzustellenden Gesamtbeurteilung ist eine kollektivvertragliche (hier: Kollektivvertrag für das Bewachungsgewerbe) Bestimmung, wonach sämtliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, wobei bei rechtzeitiger Geltendmachung die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist gewahrt bleibt, insgesamt günstiger als die Präklusivbestimmung des § 1162d ABGB und daher uneingeschränkt anzuwenden (Abgehen von 9 ObA 98/02f).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120656Im RIS seit
03.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014