Norm
PMG 1997 §12 Abs10Rechtssatz
Die Eintragung eines parallel importierten Pflanzenschutzmittels im Pflanzenschutzmittelregister kann nur dann prima facie die Identität dieses Pflanzenschutzmittels mit einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel beweisen, wenn sie aufgrund eines diesbezüglichen Nachweises erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120904Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008