Norm
EFZG §2 Abs5 Satz3Rechtssatz
Auch bei fortdauernder Arbeitsverhinderung, die auf denselben Arbeitsunfall oder dieselbe Berufskrankheit zurückgeht, entsteht mit dem Beginn eines neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120848Im RIS seit
07.07.2006Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012