Norm
EFZG §5Rechtssatz
Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120867Im RIS seit
07.07.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013