Norm
GmbHG §17 Abs2Rechtssatz
§ 17 Abs 2 GmbHG ist nicht analog auf ehemalige Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft anzuwenden. Ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft ist daher nicht legitimiert, seine eigene Löschung als Aufsichtsratsmitglied im Firmenbuch zu beantragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2006:RW0000689Im RIS seit
10.11.2011Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011