Norm
ZPO §393Rechtssatz
Die Frage der Zustimmung des Vinkulierungsberechtigten zur Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer betrifft den Grund des Anspruches des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer und ist daher vor Fällung eines den Anspruchsgrund bejahenden Zwischenurteiles zu klären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121096Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008