Norm
ABGB §1330 Abs2 BIIRechtssatz
Während eine Kreditgefährdung dann vorliegt, wenn die Zahlungsunfähigkeit in Frage gestellt wird, betrifft der „Erwerb" die gegenwärtige wirtschaftliche Lage des Betroffenen, das „Fortkommen" hingegen seine zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, eine bestimmte Position zu erreichen bzw eine Aufstiegschance wahrzunehmen oder zu verbessern. Der Begriff des „Fortkommens" darf nicht zu eng verstanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120862Im RIS seit
29.07.2006Zuletzt aktualisiert am
30.07.2019