Norm
AngG §23Rechtssatz
Auch die im Familienrecht begründete Betreuungspflicht für gesunde Kleinkinder ist vom Anwendungsbereich des § 14 Abs 2 und 4 AVRAG erfasst. Eine Verpflichtung des Dienstnehmers, die Betreuung an Dritte zu übertragen, besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121020Im RIS seit
11.08.2006Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019