RS OGH 2006/7/13 8ObA95/05m, 9ObA147/17h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.2006
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Norm

ASGG §43 Abs3
ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Auch in den Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG sind die kollektivrechtlichen Regelungen umfassend zu ermitteln, sodass es einer detaillierten wörtlichen Wiedergabe nicht bedarf. Dadurch wird auch eine Verengung der Entscheidungsbefugnis, in dem etwa der Antragsteller gezielt nur die für seinen Rechtsstandpunkt sprechende kollektivrechtlichen Regelungen zitiert, entgegengetreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121155

Im RIS seit

12.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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