RS OGH 2006/7/14 18Cga120/05t

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Veröffentlicht am 14.07.2006
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Norm

GlBG §21 Abs1 Z3
GlBG §6 Abs2
GlBG §12 Abs11
GlBG §12 Abs12
GlBG §26 Abs11

Rechtssatz

Kann ein Arbeitnehmer glaubhaft machen, im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Homosexualität durch entwürdigende Äußerungen und anstößiges Verhalten diskriminiert und belästigt worden zu sein, so liegen die Voraussetzungen für Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sowie sexueller Belästigung vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2006:RSA0000043

Dokumentnummer

JJR_20060714_LG00569_018CGA00120_05T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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