RS OGH 2006/7/26 3Ob53/06z, 3Ob165/09z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2006
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Norm

EO §35 B
EO §36 E

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime rechtfertigt aber jedenfalls nicht die Zurückweisung der Klage, vielmehr ist bei der Sachentscheidung auf präkludiertes Vorbringen nicht Bedacht zu nehmen (3 Ob 3/91, 3 Ob 318/04t; iglS auch 3 Ob 30/04i = JBl 2004, 731).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121016

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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