Norm
EO §35 BRechtssatz
Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime rechtfertigt aber jedenfalls nicht die Zurückweisung der Klage, vielmehr ist bei der Sachentscheidung auf präkludiertes Vorbringen nicht Bedacht zu nehmen (3 Ob 3/91, 3 Ob 318/04t; iglS auch 3 Ob 30/04i = JBl 2004, 731).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121016Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010