Norm
Rechtssatz
§ 183 KO normiert eine Ausnahme des Kostendeckungsprinzips. Der Konkurs ist unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 183 KO zu eröffnen, wenn der Schuldner oder ein Dritter einen Kostenvorschuss erlegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer