RS OGH 2006/7/26 3Ob69/05a

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Veröffentlicht am 26.07.2006
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Norm

MaklerG §16

Rechtssatz

Die Vermittlung von Hypothekarkrediten, also grundbücherlich sichergestellten Krediten, ist als die Vermittlung eines Geschäfts über unbewegliche Sachen zu beurteilen und fällt in den Regelungsbereich der Immobilienmakler (§§16ff MaklerG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121102

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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