RS OGH 2006/8/3 8Ob84/06w, 8Ob5/10h, 8Ob145/15d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.08.2006
beobachten
merken

Norm

ABGB §7
KO §213 Abs2
KO §213 Abs4

Rechtssatz

Eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit bei geringfügigem Unterschreiten der Mindestbefriedigungsquote von 10 % auch bei einer verlängerten Dauer des Abschöpfungsverfahrens nach § 213 Abs 4 KO durch analoge Anwendung der Bestimmung des § 213 Abs 2 KO ist nicht möglich, weil keine Gesetzeslücke vorliegt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Privatkonkurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121181

Im RIS seit

02.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten